Anmeldeinformationen
Ablauf
Vormerkung
- Online Vormerkung (= unverbindliche Voranmeldung)
- Telefonische Voranmeldung (01 713 53 31-37) für ein persönliches Kennenlerngespräch
- Eine Möglichkeit zur Vormerkung gibt es auch an unseren Tagen der offenen Tür (>> Terminkalender).
Persönliches Kennenlerngespräch
- In einem persönlichen Gespräch können wir noch offene Fragen klären und die verschiedenen Möglichkeiten unseres Schulangebots durchgehen.
- Folgende Unterlagen sind bitte mitzunehmen:
- Passfoto
- e-Card
- Je eine Kopie von:
- Jahreszeugnis der 7. Schulstufe (3.Klasse)
- Geburtsurkunde
- Taufschein (optional)
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Vormundschaftsdekret (nur bei Scheidung bzw. Alleinerziehende)
Verbindliche Anmeldung ab 10. Februar 2025
- Bitte bei der Anmeldung die Schulnachricht der 8. Schulstufe (4. Klasse) in Original und Kopie im Sekretariat persönlich vorlegen (Vorlage per Post, Fax oder E-Mail nicht möglich).
- Nach Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung für das kommende Schuljahr verbindlich.
- Eine fixe Zusage für eine bestimmte Schulform ist nur dann möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, andernfalls ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. > > Aufnahmeprüfung
- Die Anmeldung ist dann abgeschlossen, wenn Sie uns das Jahreszeugnis nach Schulschluss per Mail (schule@hlw3.at) übermittelt haben.
- erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe - Bestätigung durch das Jahreszeugnis (ausgenommen Pflichtgegenstände Latein, Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktsgegenstände)
- Persönliches Kennenlerngespräch (Terminvereinbarung bei der Voranmeldung unter Tel. 713 53 31-37)
- Aufnahmeprüfung (falls erforderlich) gem. Bestimmungen d. bmbwf in der derzeit gültigen Fassung: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bmhs/bmhs_aufnahme.html
Religionsunterricht an katholischen Privatschulen
An Privatschulen werden Schüler/innen im Wege eines Aufnahmevertrages aufgenommen. Katholische Privatschulen vereinbaren in diesem allgemein mit den Erziehungsberechtigten, dass ein Schüler /eine Schülerin, der/die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehört, den jeweils eigenen Religionsunterricht als Pflichtgegenstand besuchen muss. Insofern besteht aufgrund des Aufnahmevertrages an katholischen Privatschulen keine Abmeldemöglichkeit.
Für Schüler/innen ohne religiöses Bekenntnis und solche, die einer Bekenntnisgemeinschaft angehören, sieht der Aufnahmevertrag in der Regel vor, dass diese einen christlichen Religionsunterricht (als Freigegenstand) besuchen müssen.