Anmeldeinformationen

Ablauf

Vormerkung

  • Online Vormerkung  (= unverbindliche Voranmeldung)
  • Telefonische Voranmeldung (01 713 53 31-37) für ein persönliches Kennenlerngespräch
  • Eine Möglichkeit zur Vormerkung gibt es auch an unseren Tagen der offenen Tür (>> Terminkalender).

Persönliches Kennenlerngespräch 

  • In einem persönlichen Gespräch können wir noch offene Fragen klären und die verschiedenen Möglichkeiten unseres Schulangebots durchgehen.
  • Folgende Unterlagen sind bitte mitzunehmen:
    • Passfoto
    • e-Card
    • Je eine Kopie von:
      • Jahreszeugnis der 7. Schulstufe (3.Klasse)
      • Geburtsurkunde
      • Taufschein (optional)
      • Meldezettel
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Vormundschaftsdekret (nur bei Scheidung bzw. Alleinerziehende)

Verbindliche Anmeldung ab 10. Februar 2025  

  • Bitte bei der Anmeldung die Schulnachricht der 8. Schulstufe (4. Klasse) in Original und Kopie im Sekretariat persönlich vorlegen (Vorlage per Post, Fax oder E-Mail nicht möglich).
  • Nach Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung für das kommende Schuljahr verbindlich.
  • Eine fixe Zusage für eine bestimmte Schulform ist nur dann möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, andernfalls ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.  > > Aufnahmeprüfung
  • Die Anmeldung ist dann abgeschlossen, wenn Sie uns das Jahreszeugnis nach Schulschluss per Mail (schule@hlw3.at) übermittelt haben. 


  • erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe - Bestätigung durch das Jahreszeugnis (ausgenommen Pflichtgegenstände Latein, Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktsgegenstände)
  • Persönliches Kennenlerngespräch (Terminvereinbarung bei der Voranmeldung unter Tel. 713 53 31-37)
  • Aufnahmeprüfung (falls erforderlich) gem. Bestimmungen d. bmbwf in der derzeit gültigen Fassung: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bmhs/bmhs_aufnahme.html

Religionsunterricht an katholischen Privatschulen

An Privatschulen werden Schüler/innen im Wege eines Aufnahmevertrages aufgenommen. Katholische Privatschulen vereinbaren in diesem allgemein mit den Erziehungsberechtigten, dass ein Schüler /eine Schülerin, der/die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehört, den jeweils eigenen Religionsunterricht als Pflichtgegenstand besuchen muss. Insofern besteht aufgrund des Aufnahmevertrages an katholischen Privatschulen keine Abmeldemöglichkeit.

Für Schüler/innen ohne religiöses Bekenntnis und solche, die einer Bekenntnisgemeinschaft angehören, sieht der Aufnahmevertrag in der Regel vor, dass diese einen christlichen Religionsunterricht (als Freigegenstand) besuchen müssen.


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