Gewalt und Hass – die Rechtsanwaltskammer klärt auf

Am 19. September kam Rechtsanwältin Mag.a Blaschke im Rahmen der Aktion „Gewalt und Hass – Prävention an Schulen“ zu Vorträgen in alle ersten Klassen.

Die Juristin ging dabei u. a. auf die Konsequenzen der Strafmündigkeit ab dem 14. Geburtstag ein und stellte wesentliche Bestimmungen des Jugendstrafrechts vor. Ein besonderer Schwerpunkt bei den informativen und kurzweiligen Präsentationen lag auf den Regelungen des Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetzes. Anhand von verschiedenen Beispielen aus dem Alltag Jugendlicher wurden die Konsequenzen von Mobbing, Cybergewalt und „Hänseleien“ im Internet herausgearbeitet.



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